BGBl. Nr. 519/1989
519. Verordnung: Zulassung von Personen, die im Interesse Österreichs Hilfe im Ausland leisten, zur freiwilligen Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 17. Oktober 1989 über die Zulassung von Personen, die im Interesse Österreichs Hilfe im Ausland leisten, zur freiwilligen Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulassung von Personen zur freiwilligen Selbstversicherung
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Art. 1neu
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