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BGBl. Nr. 523/1989

kundgemacht 09.11.1989
523. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. Oktober 1989 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kundmachung BGBl. Nr. 523/1989×

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