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BGBl. Nr. 533/1989

kundgemacht 14.11.1989
533. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße sowie teilweise Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 99/1975
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 18. Oktober 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße sowie die teilweise Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 99/1975
Kundmachung BGBl. Nr. 533/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße sowie teilweise Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 99/1975

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße sowie teilweise Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 99/1975 neu