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BGBl. Nr. 542/1989

kundgemacht 23.11.1989
542. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR VERKEHR DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES NACH Rn. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE MIT HÖCHSTENS 40% PERESSIGSÄURE IN KOMBINATIONSVERPACKUNGEN (KUNSTSTOFF)
Kundmachung BGBl. Nr. 542/1989× zu ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% neu