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BGBl. Nr. 543/1989

kundgemacht 23.11.1989
543. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Zinkstaub und Zinkpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
VEREINBARUNG zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Zinkstaub und Zinkpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
Kundmachung BGBl. Nr. 543/1989× zu ADR - Beförderung von Zinkstaub und Zinkpulver

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Zinkstaub und Zinkpulver neu