BGBl. Nr. 546/1989
546. Beschluß Nr. 1/89 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Änderung des Anhangs III zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
BESCHLUSS NR. 1/89 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung des Anhanges III zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
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