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BGBl. Nr. 66a/1989

kundgemacht 07.02.1989
66a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Entschließung des Bundespräsidenten vom 2. Februar 1989, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 66a/1989× zu BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister

Änderungen durch diese Kundmachung

BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister neu