BGBl. Nr. 66a/1989
66a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Entschließung des Bundespräsidenten vom 2. Februar 1989, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
BKA - Wirkungsbereich eigener Bundesminister
neu
Art. 1neu
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