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BGBl. Nr. 672/1989

kundgemacht 29.12.1989
672. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße, im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg
Kundmachung BGBl. Nr. 672/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg neu