BGBl. Nr. 672/1989
672. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße, im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg
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