BGBl. Nr. 674/1989
674. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl
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Art. 1neu
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