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BGBl. Nr. 69/1989

kundgemacht 09.02.1989
69. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von hochnitrierter Nitrozellulose (Schießbaumwolle) und schwach nitrierter Nitrozellulose (Kollodiumwolle)
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von hochnitrierter Nitrozellulose (Schießbaumwolle) und schwach nitrierter Nitrozellulose (Kollodiumwolle)
Kundmachung BGBl. Nr. 69/1989× zu ADR - Beförderung von hoch- und schwach nitrierter Nitrozellulose

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von hoch- und schwach nitrierter Nitrozellulose neu