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BGBl. Nr. 78/1989

kundgemacht 10.02.1989
78. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1989 und die Bestimmung der Wahltage für die Wiederholung der Wahl des Zentralausschusses der Österreichischen Hochschülerschaft 1987
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 25. Jänner 1989 über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1989 und die Bestimmung der Wahltage für die Wiederholung der Wahl des Zentralausschusses der Österreichischen Hochschülerschaft 1987
Kundmachung BGBl. Nr. 78/1989× zu Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1989

Änderungen durch diese Kundmachung

Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1989 neu