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BGBl. Nr. 83/1989

kundgemacht 10.02.1989
83. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats der Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, welche im Rahmen der KSZE stattfinden
Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats der Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, welche im Rahmen der KSZE stattfinden
Kundmachung BGBl. Nr. 83/1989× zu Privilegien und Immunitäten, vertrauensbildende Maßnahmen KSZE

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten, vertrauensbildende Maßnahmen KSZE neu