BGBl. Nr. 83/1989
83. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats der Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, welche im Rahmen der KSZE stattfinden
Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats der Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, welche im Rahmen der KSZE stattfinden
Änderungen durch diese Kundmachung
Privilegien und Immunitäten, vertrauensbildende Maßnahmen KSZE
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§ 1neu
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§ 3neu
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