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BGBl. Nr. 84/1989

kundgemacht 10.02.1989
84. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, den Administrator, das Büro des Administrators sowie die Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden
Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, den Administrator, das Büro des Administrators sowie die Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden
Kundmachung BGBl. Nr. 84/1989× zu Privilegien und Immunitäten, konventionelle Streitkräfte KSZE-Prozeß

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten, konventionelle Streitkräfte KSZE-Prozeß neu