BGBl. Nr. 84/1989
84. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, den Administrator, das Büro des Administrators sowie die Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden
Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, den Administrator, das Büro des Administrators sowie die Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden
Änderungen durch diese Kundmachung
Privilegien und Immunitäten, konventionelle Streitkräfte KSZE-Prozeß
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