BGBl. Nr. 88/1989
88. Verordnung: Geschäftsordnung für die Soldatenvertreter der Zeitsoldaten, die Zeitsoldatenausschüsse und den Zentralen Zeitsoldatenausschuß
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 31. Jänner 1989 über die Geschäftsordnung für die Soldatenvertreter der Zeitsoldaten, die Zeitsoldatenausschüsse und den Zentralen Zeitsoldatenausschuß
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung für die Soldatenvertreter der Zeitsoldaten, die Zeitsoldatenausschüsse und den Zentralen Zeitsoldatenausschuß
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§ 4neu
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