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BGBl. Nr. 96/1989

kundgemacht 17.02.1989
96. Verordnung: Vereinfachung des Meldewesens und Art der Entrichtung der Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für Bezieher einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 3. Feber 1989 über die Vereinfachung des Meldewesens und über die Art der Entrichtung der Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für Bezieher einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
Kundmachung BGBl. Nr. 96/1989× zu Vereinfachung des Meldewesens, Entrichtung der Beiträge

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinfachung des Meldewesens, Entrichtung der Beiträge neu