BGBl. Nr. 98/1989
98. Verordnung: Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Verordnung der Bundesregierung vom 7. Feber 1989 betreffend zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusätzliche Dienstfreistellungen von Personalvertretern
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Art. 1neu
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