BGBl. Nr. 102/1990
102. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen und an die Finanzlandesdirektionen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Jänner 1990 über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen und an die Finanzlandesdirektionen
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das BMF und FLD
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