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BGBl. Nr. 119/1990

kundgemacht 28.02.1990
119. Verordnung: Vergütung an Träger der Krankenversicherung für die Mitwirkung an der Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 26. Februar 1990 über die Vergütung an Träger der Krankenversicherung für die Mitwirkung an der Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Kundmachung BGBl. Nr. 119/1990× zu Vergütung an Träger der Krankenversicherung

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütung an Träger der Krankenversicherung neu