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BGBl. Nr. 121/1990

kundgemacht 06.03.1990
121. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DER SCHWEIZ NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON LITHIUMBATTERIEN
Kundmachung BGBl. Nr. 121/1990× zu ADR - Beförderung von Lithiumbatterien

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Lithiumbatterien neu