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BGBl. Nr. 14/1990

kundgemacht 09.01.1990
14. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Weiz, Thannhausen und Krottendorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Dezember 1989 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Weiz, Thannhausen und Krottendorf
Kundmachung BGBl. Nr. 14/1990× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße neu