BGBl. Nr. 14/1990
14. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Weiz, Thannhausen und Krottendorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Dezember 1989 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Weiz, Thannhausen und Krottendorf
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße
neu
Art. 1neu
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