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BGBl. Nr. 151/1990

kundgemacht 16.03.1990
151. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. März 1990 betreffend die Erklärung Frankreichs zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Kundmachung BGBl. Nr. 151/1990×

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