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BGBl. Nr. 164/1990

kundgemacht 23.03.1990
164. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von tert. Butylperoxyneodecanoat mit mindestens 25% Lösemitteln
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERKEHRSMINISTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 2010 UND 10 602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON TERT. BUTYLPEROXYNEODECANOAT MIT MINDESTENS 25% LÖSEMITTELN
Kundmachung BGBl. Nr. 164/1990× zu ADR - Beförderung von tert. Butylperoxyneodecanoat

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von tert. Butylperoxyneodecanoat neu