BGBl. Nr. 177/1990
177. Verordnung: Transport von brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen auf Wasserstraßen
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 21. Dezember 1989 betreffend den Transport von brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen auf Wasserstraßen
Änderungen durch diese Kundmachung
Transport von brennbaren Flüssigkeiten auf Wasserstraßen
neu
§ 2neu
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