BGBl. Nr. 18/1990
18. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Pakistan)
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Art. 1neu
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