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BGBl. Nr. 186/1990

kundgemacht 04.04.1990
186. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. März 1990 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Kundmachung BGBl. Nr. 186/1990× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 312 Loferer Straße

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 312 Loferer Straße neu