BGBl. Nr. 186/1990
186. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. März 1990 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 312 Loferer Straße
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Art. 1neu
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