BGBl. Nr. 198/1990
198. Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Cumylhydroperoxid der Klasse 5.2 Ziffer 10 in Stahlfässern mit nicht abnehmbarem Deckel
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER REPUBLIK ITALIEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS RN. 2010 DES ADR BETREFFEND DIE BEFÖRDERUNG VON CUMYLHYDROPEROXID DER KLASSE 5.2 ZIFFER 10 IN STAHLFÄSSERN MIT NICHT ABNEHMBAREM DECKEL