Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 211/1990

kundgemacht 18.04.1990
211. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. April 1990 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 211/1990× zu Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren

Änderungen durch diese Kundmachung

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren neu