BGBl. Nr. 211/1990
211. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 3. April 1990 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren
neu
Art. 1neu
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