BGBl. Nr. 214/1990
214. Verordnung: Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter für die Mitwirkung an der Durchführung der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 4. April 1990 über die Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter für die Mitwirkung an der Durchführung der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung
Änderungen durch diese Kundmachung
Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
neu
Art. 1neu
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