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BGBl. Nr. 214/1990

kundgemacht 20.04.1990
214. Verordnung: Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter für die Mitwirkung an der Durchführung der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 4. April 1990 über die Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter für die Mitwirkung an der Durchführung der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung
Kundmachung BGBl. Nr. 214/1990× zu Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütung an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter neu