BGBl. Nr. 221/1990
221. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Rahmen von COMETT II (1990—1994) samt Anhängen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER AUS- UND WEITERBILDUNG IM RAHMEN VON COMETT II (1990—1994)
Änderungen durch diese Kundmachung
Aus- und Weiterbildung im Rahmen von COMETT II - Zusammenarbeit
neu
Art. 2neu
lädt …