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BGBl. Nr. 221/1990

kundgemacht 27.04.1990
221. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Rahmen von COMETT II (1990—1994) samt Anhängen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER AUS- UND WEITERBILDUNG IM RAHMEN VON COMETT II (1990—1994)
Kundmachung BGBl. Nr. 221/1990× zu Aus- und Weiterbildung im Rahmen von COMETT II - Zusammenarbeit

Änderungen durch diese Kundmachung

Aus- und Weiterbildung im Rahmen von COMETT II - Zusammenarbeit neu