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BGBl. Nr. 222/1990

kundgemacht 27.04.1990
222. Kundmachung: Verlängerung der teilweisen Aufhebung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 24. April 1990 betreffend die Verlängerung der teilweisen Aufhebung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
Kundmachung BGBl. Nr. 222/1990× zu Teilweisen Aufhebung des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges

Änderungen durch diese Kundmachung

Teilweisen Aufhebung des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges neu