BGBl. Nr. 226/1990
226. Verordnung: Führung von Verwendungsbezeichnungen
Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 20. April 1990 über die Führung von Verwendungsbezeichnungen
Änderungen durch diese Kundmachung
VerwendungsbezeichnungsV
aufgehoben
§ 7aufgehoben
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