BGBl. Nr. 231/1990
231. Verordnung: Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird
Verordnung der Bundesregierung vom 24. April 1990 über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Kroatische Sprache als Amtssprache
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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§ 6neu
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