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BGBl. Nr. 240/1990

kundgemacht 11.05.1990
240. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 30. April 1990, mit der die Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 240/1990× zu Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen

Änderungen durch diese Kundmachung

Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen 1