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BGBl. Nr. 269/1990

kundgemacht 29.05.1990
269. Kundmachung: Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges durch die Türkei
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Mai 1990 betreffend die teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges durch die Türkei
Kundmachung BGBl. Nr. 269/1990× zu Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges durch die Türkei

Änderungen durch diese Kundmachung

Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges durch die Türkei neu