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BGBl. Nr. 291/1990

kundgemacht 12.06.1990
291. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Burgenland und an den Landeshauptmann von Niederösterreich
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 23. Mai 1990 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Burgenland und an den Landeshauptmann von Niederösterreich
Kundmachung BGBl. Nr. 291/1990× zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich

Änderungen durch diese Kundmachung

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich neu