BGBl. Nr. 29/1990
29. Verordnung: Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. Dezember 1989 über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe
aufgehoben
§ 7aufgehoben
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