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BGBl. Nr. 338/1990

kundgemacht 28.09.1990
338. Kundmachung: Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Juni 1990 betreffend Notifikationen von zentralen Stellen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
Kundmachung BGBl. Nr. 338/1990×

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