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BGBl. Nr. 344/1990

kundgemacht 29.06.1990
344. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann erlassen werden
Kundmachung BGBl. Nr. 344/1990× zu Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann neu