BGBl. Nr. 379/1990
379. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Fotokaufmann
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Fotokaufmann erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
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Anl. 2aufgehoben
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