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BGBl. Nr. 416/1990

kundgemacht 13.07.1990
416. Bundesgesetz: Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Wien-Film Ges. m. b. H. i. L.“
Bundesgesetz vom 28. Juni 1990 betreffend die Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Wien-Film Ges. m. b. H. i. L.“
Kundmachung BGBl. Nr. 416/1990× zu Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Wien-Film Ges. m. b. H. i. L.“

Änderungen durch diese Kundmachung

Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Wien-Film Ges. m. b. H. i. L.“ neu