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BGBl. Nr. 434/1990

kundgemacht 19.07.1990
434. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1990 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement
Kundmachung BGBl. Nr. 434/1990× zu Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement neu