BGBl. Nr. 434/1990
434. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1990 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement
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Art. 1neu
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