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BGBl. Nr. 454/1990

kundgemacht 26.07.1990
454. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und den Strafvollzug
Bundesgesetz vom 5. Juli 1990, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und den Strafvollzug getroffen werden
Kundmachung BGBl. Nr. 454/1990× zu Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und den Strafvollzug

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und den Strafvollzug neu