BGBl. Nr. 454/1990
454. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und den Strafvollzug
Bundesgesetz vom 5. Juli 1990, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und den Strafvollzug getroffen werden