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BGBl. Nr. 499/1990

kundgemacht 03.08.1990
499. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Markt- und Meinungsforschung
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 19. Juli 1990 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Markt- und Meinungsforschung
Kundmachung BGBl. Nr. 499/1990× zu Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Markt- und Meinungsforschung

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Markt- und Meinungsforschung neu