Moskauer Kammermusiktheater;
BGBl. Nr. 544/1990
544. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 24neu
römisch drei. KULTUR UND KUNST
Artikel 24
Die Vertragsparteien ermutigen zur Durchführung von Gastspielen von Ensembles und Solisten durch direkte Kontakte der Veranstalter oder über Vermittlung von Konzertagenturen und Impresarii auf kommerzieller Basis.
Die Vertragsparteien prüfen unter anderem die Möglichkeit der Vorbereitung und Durchführung folgender Gastspiele:
von sowjetischer Seite:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungBalletttruppe des Staatlichen Akademischen Bolschojtheaters der Weißrussischen SSR;
- StrichaufzählungStaatliches Malyj-Symphonieorchester;
- StrichaufzählungEnsemble für Alte Musik;
- StrichaufzählungSibirisches Geigenensemble (Philharmonie von Tjumen);
- StrichaufzählungStaatlicher Akademischer Volkschor von Nordrußland;
- StrichaufzählungStaatliches Akademisches Verdientes Ensemble für Volkstänze der Moldauischen SSR „ Shok“;
- StrichaufzählungChor und Tanzensemble des Leningrader Militärkreises;
- StrichaufzählungChor und Tanzensemble der Tatarischen ASSR;
von österreichischer Seite:
- StrichaufzählungWiener Staatsoper;
- StrichaufzählungVereinigte Bühnen Wiens;
- StrichaufzählungBallettschule der Österreichischen Bundestheater;
- StrichaufzählungMozarteum Orchester Salzburg;
- StrichaufzählungSteirisches Jazz-Ensemble;
- StrichaufzählungChöre der Arbeitsgemeinschaft der steirischen Singkreise;
- StrichaufzählungGrazer Tanztheater;
- StrichaufzählungKlassisches Bläserensemble Laurentius aus Vorarlberg;
- StrichaufzählungVogelweidchor aus Innsbruck;
- StrichaufzählungInnsbrucker Bläserkreis;
- StrichaufzählungVolksmusikensembles (für Chor und Tanz) aus Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich.