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BGBl. Nr. 544/1990

kundgemacht 21.08.1990 RIS↗
544. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
Kundmachung BGBl. Nr. 544/1990× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F) neu § 0↗RIS↗
Art. 24neu
in Kraft ab 09.03.1994 · idF BGBl. Nr. 544/1990 Art. 24↗RIS↗

römisch drei. KULTUR UND KUNST

Artikel 24

Die Vertragsparteien ermutigen zur Durchführung von Gastspielen von Ensembles und Solisten durch direkte Kontakte der Veranstalter oder über Vermittlung von Konzertagenturen und Impresarii auf kommerzieller Basis.

Die Vertragsparteien prüfen unter anderem die Möglichkeit der Vorbereitung und Durchführung folgender Gastspiele:

von sowjetischer Seite:

  • Strichaufzählung
    Moskauer Kammermusiktheater;
  • Strichaufzählung
    Balletttruppe des Staatlichen Akademischen Bolschojtheaters der Weißrussischen SSR;
  • Strichaufzählung
    Staatliches Malyj-Symphonieorchester;
  • Strichaufzählung
    Ensemble für Alte Musik;
  • Strichaufzählung
    Sibirisches Geigenensemble (Philharmonie von Tjumen);
  • Strichaufzählung
    Staatlicher Akademischer Volkschor von Nordrußland;
  • Strichaufzählung
    Staatliches Akademisches Verdientes Ensemble für Volkstänze der Moldauischen SSR „ Shok“;
  • Strichaufzählung
    Chor und Tanzensemble des Leningrader Militärkreises;
  • Strichaufzählung
    Chor und Tanzensemble der Tatarischen ASSR;

von österreichischer Seite:

  • Strichaufzählung
    Wiener Staatsoper;
  • Strichaufzählung
    Vereinigte Bühnen Wiens;
  • Strichaufzählung
    Ballettschule der Österreichischen Bundestheater;
  • Strichaufzählung
    Mozarteum Orchester Salzburg;
  • Strichaufzählung
    Steirisches Jazz-Ensemble;
  • Strichaufzählung
    Chöre der Arbeitsgemeinschaft der steirischen Singkreise;
  • Strichaufzählung
    Grazer Tanztheater;
  • Strichaufzählung
    Klassisches Bläserensemble Laurentius aus Vorarlberg;
  • Strichaufzählung
    Vogelweidchor aus Innsbruck;
  • Strichaufzählung
    Innsbrucker Bläserkreis;
  • Strichaufzählung
    Volksmusikensembles (für Chor und Tanz) aus Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich.